Agenda

Datum:  22.04. - 17.05.2024

IPA Präsentation & Fachgespräch

Jeder Lernende ist verpflichtet, die Prüfung "Präsentation & Fachgespräch" zu absolvieren.
Diese Prüfung dauert ca. 1 Stunde, und wird ab 22. April - 17. Mai 2024 durchgeführt.

Können Kandidatin*en nicht zur aufgebotenen Prüfung erscheinen, ist in jedem Fall das Amt für Berufsbildung und Mittelschulen mit schriftlicher Begründung zu benachrichtigen.

Die mündliche Prüfung wird in der letzten Woche der Schul-Frühlingsferien gestartet. Meldet bereits bekannte Abwesenheiten bis spätestens 10. Dez. 2023 an das Sekretariat, um eine Kollision mit dem Prüfungs-Termin, wie militärische Rekrutierung, etc. zu verhindern. Wir bemühen uns die Einteilung um diese Daten zu planen.
Erfolgt ein Gesuch um Terminverschiebung nach dem 10. Dezember, dann entscheidet das Berufsbildungsamt über die Genehmigung. Ein Gesuch um Ferien wird in solchen Fällen abgelehnt.

Die detaillierte Prüfungsanmeldung mit dem Termin für die mündliche Prüfung folgt ab Mitte Dezember 2023.

Vorgehen bei Krankheit, Unfall oder Rekrutierung
Können Kandidat/innen nicht zur Prüfung erscheinen, legen sie diese nach Wegfall des Hinderungsgrundes ab. Als Entschuldigung für das Fernbleiben an der Prüfung gelten einzig ärztlich bescheinigte Krankheit oder Unfall sowie Aufgebot Rekrutierung. In jedem Fall ist die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Zudem ist eine schriftliche Begründung (bei Krankheit oder Unfall mit Arztzeugnis, respektive Aufgebot Rekrutierung) einzureichen. Nachträglich geltend gemachte Hinderungsgründe werden nicht anerkannt.

Unentschuldigtes Nichterscheinen zur Prüfung

Treten Berufslernende ohne entschuldbare Gründe zu einer Prüfung nicht an, gilt diese als absolviert und nicht bestanden (Note 1). Die Prüfung kann frühestens nach einem Jahr wiederholt werden. Die Wiederholung gilt als zweite Prüfung im Sinne von Art. 33 der eidg. Verordnung über die Berufsbildung.

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