Branchenvereinbarung Umweltschutz

 

Die Schreiner und Holzbauer setzen sich für Umweltverträglichkeit ein.


Die Bevölkerung der Schweiz will den Umweltschutz fördern. Sie hat “ja” gesagt und entsprechende Gesetzesgrundlagen geschaffen. Aus den entsprechenden Bundesgesetzen wurden in der Folge ab 1998 die Verordnungen zur Regelung des Umweltschutzes für alle Betriebe eingesetzt. Seit Januar 2003 sind die Richtlinien für die Schreiner in Kraft.
Jede Schreinerei oder Holzbaubetrieb im Kanton Aargau wird daher innerhalb der nächsten 3 Jahre auf die Einhaltung der Umwelt-Richtlinien geprüft.
Dabei gehen im Kanton Aargau einzelne Branchen zusammen mit dem Amt für Umweltschutz(AfU) neue, erfolgversprechende Wege. Die Maler, Garagisten, Tankhersteller, Chemische Reinigungen und Zahnärzte setzten die Kontrollen bereits um.
Mit dem VSSM Aargau und dem Holzbau Schweiz, Aargau wurde die Branchenvereinbarungen “G-Win” erarbeitet. Diese sieht vor, dass der Branchenverband ausgebildetes Personal zur Verfügung stellt, welches die Unternehmungen kompetent informiert, durch die Kontrollen führt und die Umsetzung der Massnahmen begleitet. Das bedeutet, dass wir als Verband die Gelegenheit wahrnehmen,
- uns selbst zu kontrollieren
- die Informationen “aus einer Hand” zu beziehen
- einen Vorsprung zu verschaffen
- uns einen Qualitätsstandard zu geben

Mit der Erreichung der Umweltziele kann das registrierte Markenzeichen “G-Win" angefordert werden. Investoren, Konsumenten sowie die öffentlichen Hand werden die umweltgerechte Haltung des Zertifikat-Trägers erkennen. Hierzu wird Afu und VSSM gezielte Informationspolitik betreiben.

Die Vorteile aus der Vereinbarung “G-Win” überzeugen:
•    G-Win für Sie
                 Im persönlichen Kontakt erfahren Sie alles über die Verordnungen und besprechen die Möglichkeiten
                 zur Umsetzung in Ihrem Betrieb.
•    G-Win für den Betrieb
                 Sie sparen Kosten und Zeit durch die Zusammenarbeit mit den geschulten Mitarbeitern der VSSM Sektion Aargau.
•    G-Win für die Branche
                 Wir finden partnerschaftliche Lösungen, die in unser Umfeld passen.
•    G-Win für das Image
                 Die Einhaltung der Umweltrichtlinien verschafft uns Goodwill beim Konsumenten. Das G-Win Label wird geschaffen.
•    G-Win für die Umwelt
                 Ein intaktes Umfeld schafft die idealen Voraussetzungen für eine funktionierende Gesellschaft und zufriedene Menschen.

Branchenvereinbarungen haben grundsätzlich zum Inhalt, dass sich Branchen im Einhalten der Umweltvorschriften selber kontrollieren. Das Amt für Umweltschutz überwacht die Qualität der Kontrollen und greift bei Problemen helfend ein.

Die Vereinbarungen folgen streng dem Weg der Gesetzgebung. Sie schöpfen jedoch den Spielraum aus, den das Umweltschutzgesetz und das Gewässerschutzgesetz bieten.

Die Umweltprüfung basiert auf folgenden Gesetzen:
- Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) vom 21. Oktober 1997
- Umweltschutzverordnung (USV) vom 15. Dezember 1998
- Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GschG) vom 21.12.99
- Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28 Oktober 1998
- Technische Verordnung über Abfälle (TVA) vom 10. Dezember 1990
- Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) vom 12. 11.96.

Die Branchenvereinbarung lässt jedem Branchenteilnehmer die Wahl des beratenden Partners offen. Beratungskonditionen sind jedoch zu prüfen.