Neue Arbeitsmarktkontrolle
Ab dem 1. November 2013 ist die neue Arbeitsmarktkontrolle im Kantons Aargau tätig. Neu ist, dass die Arbeitsmarktkontrolle auch ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeiten, also auch samstags, sonntags oder am Abend kontrollieren wird.
Zu diesem Zweck ist die AMK Bau auf Hinweise angewiesen. Sollte es im eigenen Umfeld auffällige Baustellen geben die kontrolliert werden sollten, kann man diese der Geschäftsstelle der PK melden.
Adresse der Geschäftsstelle
RPK Schreinergewerbe Kanton Aargau
Herr Thomas Wyss
Mottastrasse 9
Postfach 373
3000 Bern 6
031 356 15 12
info@rpk-schreineraargau.ch
Um eine Kontrolle auf der gemeldeten Baustelle auszulösen braucht die Geschäftsstelle PK noch zusätzlich folgende Angaben (sofern verfügbar)
Meldeformular
1. Genaue Adresse der Baustelle
2. Ist die Baustelle öffentlich oder privat
3. Kontaktperson bei Nachfragen (Telefon bzw. E-Mail)
4. Zeitpunkt der Arbeiten (ab wann wird jeweils gearbeitet und wie lange)
5. Ungefähre Anzahl der arbeitstätigen Personen
6. Firmenzugehörigkeit CH/Ausland (Firmenwagen, Logos auf Bekleidung usw.)
7. Weitere sachdienliche Hinweise
Bei einer Baustellenkontrolle vor Ort werden alle GAV relevanten Angaben kontrolliert. Sollten dabei Verstösse gegen das Arbeitsgesetz oder gegen das Verbot der Schwarzarbeit festgestellt werden, wird dies direkt an den Kanton weitergeleitet.