Standortbestimmung Art. 15 (BiVo), obligatorisch für Lernende im 2. Semester
Der Art. 15 der Bildungs-Verordnung (BiVo) über die berufliche Grundbildung
hat zum Ziel, dass vor Ende des ersten Lehrjahrs (2. Semester) reflektiert wird, ob die betrieblichen Leistungen der auszubildenden Person dem zu erwartenden Stand entsprechen. Prozess (Die Durchführung der Standortbestimmung sollte im Monat Juni erfolgen.)
Ist dies nicht der Fall, müssen Massnahmen beschlossen werden um die lernende Person zu befähigen, ihre Leistungen im Betrieb, in der Schule und/oder in den überbetrieblichen Kursen zu verbessern. Erscheint eine Verbesserung unrealistisch, muss dies im Bildungsbericht festgehalten werden und für die weiteren Schritte der Kontakt mit dem kantonalen Amt für Berufsbildung gesucht werden. So kann beispielsweise eine allfällige Umstufung in die Ausbildung zum Schreinerpraktiker oder zur Schreinerpraktikerin EBA am Ende des ersten Lehrjahres eingeleitet werden.
Vorgehen:
1. Bildungsbericht und Bestätigung herunterladen und ausfüllen
Bildungsbericht (8.1 Bildungsbericht) und Bestätigung
siehe auch: Ordner "Ausbildung" Vorlagen
Bitte beachten:
Art. "5. Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse"
muss für die Standortbestimmung nicht bewertet werden
2. Mit den Auszubildenden und gesetzlicher Vertretung den Bericht besprechen
3. Rückmeldung bis 12. Juli 2024:
Vollständig unterschriebene Bestätigung, ohne Bildungsbericht, senden ans Sekretariat per Mail
oder brieflich an: VSSM Aargau, Untere Brühlstrasse 21, 4800 Zofingen