Nachwuchs-Werbung

Hilfsmittel für die Nachwuchswerbung

Glaubt man den Statistiken werden in Zukunft immer weniger junge Menschen eine Lehre bzw. eine Schreinerlehre machen wollen. Darum bekommt die aktive Nachwuchswerbung einen immer höheren Stellenwert.
Die VSSM-Toolbox oder der Schreinerturm steht allen Mitgliederbetrieben zum kostenlosen Gebrauch für Ausstellungen, Messen, Events, Betriebsanlässen, usw. zur Verfügung.
Die Hilfsmittel sind in den ÜK-Werkstätten in Lenzburg stationiert und können von dort mit Rücksprache von Urs Schenk ausgeliehen und auch wieder abgegeben werden.

Weiteres Material für die Nachwuchswerbung

Erfolgreiche Lehrlingsrekrutierung LENA

Der Berufsberatungsdienst des Kantons Aargau „ASK“ hat eine wichtigen Scharnierfunktion im Informationsfluss zwischen Lehrstellensuchenden, Schule, Eltern und Betriebe.
Die Schulen und der Berufsberatungsdienst „ASK“ orientieren sich bei der Suche nach freien Lehrstellen oder Schupperlehren hauptsächlich am „LENA“ dem Lehrstellen-Nachweis des Kantons. Darum kann es für den zukünftigen Lehrbetrieb nur lohnen seine eigene offene Lehrstelle dort zu publizieren. Es ist schon ab Juni möglich offene Lehrstellen für das nächste Jahr auszu­schreiben.

 „LENA“ Lehrstellennachweis, Eingabe für Betrieb

Mit dem Lena Eintrag sind Sie direkt auch auf der BIZ App präsent und somit noch näher bei den Lehrstellensuchenden.

Generieren Sie Ihre individuellen Sujets "PROLEHRSTELLENPLUS"

"prolehrstellen.ch" ist eine Kampagne der Wirtschaft, der Kantone und des Bundes. Sie wird primär in Sozialen Medien geführt und fokussiert auf das Matching zwischen Lehrstellensuchenden und Lehrbetrieben. Als Lehrbetrieb können Sie Ihre individuellen Sujets gestalten und so Teil der Kampagne werden.

https://www.berufsbildungplus.ch/berufsbildungplus/kampagne/prolehrstellen/sujetgenerator

Lohn während der Schnupperlehre

Auf einen generellen Lohn während einer Schnupperlehre sollte verzichtet werden. Für besondere Leistungen kann eine Entschädigung gezahlt werden. Die Unfalldeckung ist für eine Tätigkeit ohne Lohn versichert, sofern die Person zu Ausbildungszwecken oder im Hinblick auf eine Anstellung (Probearbeit) beschäftigt wird. Art. 23, Absatz 6-Verordnung über die Unfallversicherung UVV.

Checks S2 und S3 bei der Rekrutierung

Die Checks S2 und S3 werden im 2. Semester des 8. resp. 9. Schuljahr von allen OberstufenschülerInnen im gesamten Bildungsraum Nordwestschweiz (Aargau, Solothurn und beide Basel) einheitlich durchgeführt und können von Lehrbetrieben als wertvolle zusätzliche Informationsquelle für die Rekrutierung genutzt werden – mehr Informationen unter www.check-dein-wissen.ch

Nutzen des Check S2 bei der Rekrutierung

Die individuellen Ergebnisse des Check S2 können die SchülerInnen mit Anforderungsprofilen (www.anforderungsprofile.ch des sgv) von «Wunsch»-Berufen abgleichen – und sehe so wo sie die Anforderungen schon erfüllen resp. sich im 9. Schuljahr noch steigern sollten. Diese Gegenüberstellungen der individuellen Ergebnisse im Abgleich mit den schulischen Anforderungen der Berufe liegen für die Bewerbungsphase zum Ende des 8. resp. Anfang des 9. Schuljahres vor und können von den Lehrbetrieben zur Abklärung der schulischen Kompetenzen von den sich bewerbenden SchülerInnen in der Rekrutierungsphase ergänzend zu Zeugnissen und anderen Informationen eingefordert werden (falls diese der Bewerbung nicht schon beigelegt sind).

Flyer Check S2 und S3

Richtsätze für Lernenden-Entschädigung ab 2024 (Lehrlingslohn)

Für Lernende sind gesetzlich keine Mindestlöhne vorgeschrieben. Der Vorstand vom VSSM Aargau empfiehlt die vom Zentralverband vorgeschlagenen Lernenden-Entschädigungen anzuwenden. Dies sind Empfehlungswerte, sie können von den Arbeitgebern über oder unterschritten werden. Sie werden normalerweise monatlich also zwölfmal ausbezahlt. Lehrbetrieb können gute Leistungen ihrer Lernenden freiwillig belohnen, z. B. mit einem 13. Monatslohn oder einer individuellen Prämie.
Für Lernende, die bereits eine Erstausbildung absolviert haben, ist der Lehrlingslohn unter Berücksichtigung der Erstausbildung festzulegen. Der VSSM gibt dazu keine Lohn-Empfehlung ab.

Der VSSM empfiehlt jedoch einheitliche Löhne für alle Lernenden und hat folgende Lohnempfehlung ausgearbeitet:

EFZEBA
1. Lehrjahr            700    CHF        600    CHF 
2. Lehrjahr1000  CHF800CHF
3. Lehrjahr1350  CHF
4. Lehrjahr1650 CHF


Lehrlingslöhne siehe auch vssm.ch...

Massnahmen der Arbeitssicherheit

Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115) verbietet generell gefährliche Arbeiten für Jugendliche.
Massnahmen/Präventionsthemen           Umsetzung in der Schreinerbranche