Informationen/Hinweise

Arbeitszeit (Sollzeiten) 2024

voraussichtliche Sollzeiten im 2024 ( Stand 24.10.2023)

Die wöchentliche, durchschnittliche Arbeitszeit bleibt bei 41.5 Stunden pro Woche
Die JAZ (Jahresarbeitszeit) beträgt 2164 Soll-Arbeitsstunden
Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit beträgt 180.33 Stunden

Sollzeiten 2024
Feiertage (Werkstattanschlag)

Neue Bauarbeitenverordnung in Kraft

Seit 1. Januar 2022 gilt die neue Bauarbeitenverordnung. Darin wird unter anderem gefordert, dass bereits vor dem jeweiligen Beginn der Bauarbeiten ein Konzept zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz vorliegt. Die Sicherheitskommission Schreinergewerbe (Siko) hat reagiert und Factsheet und Musterkonzepte ausgearbeitet, die von den Betrieben übernommen werden können.

Zu den Siko-Dokumenten Musterkonzept für die Betriebe

Vaterschaftsurlaub ab 01.01.2021 in Kraft

Die Einführung eines über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Vaterschaftsurlaubs wurde in der Volksabstimmung vom 27.09.2020 mit einer Mehrheit von 60,3 Prozent angenommen. An seiner Sitzung vom 21.10.2020 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf den 01.01.2021 festgelegt und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz ab dem 01.01.2021 von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht. Die Erhöhung des EO-Beitragssatzes wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch übernommen.

Der gesetzlich geregelte Vaterschaftsurlaub von 14 Tagen tritt an die Stelle des Vaterschaftsurlaubs gemäss GAV Schreinergewerbe. Die neue gesetzliche Regelung des Vaterschaftsurlaubs steht über der im GAV Schreinergewerbe vertraglich festgelegten Regelung und hat daher den Vorrang. Es gibt daher keine Kumulation der beiden Ansprüche und es ist nur der Vaterschaftsurlaub gemäss gesetzlicher Regelung zu gewähren.
 
Der gesetzlich vorgesehene Vaterschaftsurlaub muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Nach dieser Frist gehen nicht in Anspruch genommene Urlaubstage verloren. Der Urlaub kann an 14 aufeinanderfolgenden Tagen (inkl. Wochenende) oder tageweise (10 Arbeitstage) bezogen werden. Diese Urlaubstage ersetzen nicht den Ferienanspruch, der vom Arbeitgeber nicht gekürzt werden darf.

Neue Holzhandelsverordnung

Verbot von illegal geschlagenem Holz
Ab dem 1. Januar 2022 ist es in der Schweiz verboten, illegal geschlagenes Holz und die daraus gefertigten Pro-dukte in Verkehr zu bringen. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) tritt mit dem revidierten Umweltschutz-gesetz auch die neue Holzhandelsverordnung in Kraft. Sie verlangt von allen Marktakteuren, ihre Pflicht zur Sorgfalt einzuhalten und die Risiken für illegales Holz zu senken.
Zu weiteren Informationen des BAFU